Ambulante Hilfen an Rhein, Erft und Sieg

Die Grundlage unsere ambulanten Hilfen an Rhein, Erft und Sieg sind die §§ 18, 27, 30, 31, 35a, 34 und 41 SBG VIII. In diesem Rahmen bieten wir Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien eine individuelle lebenswelt- und sozialraumorientierte Betreuung und Beratung an ihrem Lebensort.

Ambulante Hilfen

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Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine „Hilfe zur Erziehung“ nach § 31 SGB VIII in Verbindung mit § 27 SGB VIII und richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen.
Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es Sorgen um die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gibt. Gemeinsam mit der gesamten Familie wird daran gearbeitet, das familiäre Umfeld so zu stärken, dass es die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen positiv unterstützt.
Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, dass Familien eigenständig Lösungen für ihre Probleme entwickeln und wissen, auf welche Unterstützungsangebote in ihrem Umfeld sie im Bedarfsfall zurückgreifen können.
Die Hilfe wird von den Personensorgeberechtigten beim Jugendamt beantragt und ist zeitlich begrenzt. In der Regel begleiten ein bis zwei Fachkräfte die Familie. Die Häufigkeit der Termine richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt flexibel abgestimmt.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)

Ziel der Hilfe nach § 30 SGB VIII ist es, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen. Dabei werden die Ressourcen und Möglichkeiten des sozialen Umfeldes aktiv einbezogen. Dazu zählen unter anderem das familiäre Umfeld, schulische Bezüge sowie der Freundeskreis.
Im Rahmen der Betreuung können unterschiedliche Themen eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise die Beziehung zwischen Kindern bzw. Jugendlichen und ihren Eltern, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe bei der Identitätsfindung sowie bei der Entwicklung von Handlungskompetenzen. Ebenso können Schwierigkeiten in der Schule, in der Ausbildung oder im Beruf sowie Fragen zur Freizeitgestaltung und zum Kontakt mit Gleichaltrigen thematisiert werden.
Unsere Unterstützung richtet sich in der Regel an Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter bis zur Volljährigkeit. Die Inhalte und Ziele der Hilfe werden im Rahmen des Hilfeplangesprächs gemeinsam festgelegt.

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)

Trennung und Scheidung stellen die ganze Familie vor Veränderungen ihrer bisherigen Lebensweise. Jedes Kind hat Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen oder einer sonstigen engen Bezugsperson. punkt.sozial unterstützt Kinder und Familien bei der Umsetzung dieser Umgangskontakte. In unserem Wesselinger Büro haben wir entsprechende Räumlichkeiten um die Umgänge in einem geschützten Rahmen durchzuführen.

SBW – Sozialpädagogisch betreutes Wohnen

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Erwachsenwerden im eigenen Wohnraum

Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen (SBW) richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die auf dem Weg in ein eigenständiges Leben Begleitung und Unterstützung benötigen. Im Mittelpunkt steht die schrittweise Verselbständigung in einem geschützten Rahmen. Die jungen Menschen leben entweder in einer vom Träger bereitgestellten Wohnung oder in einer gemeinsam angemieteten eigenen Wohnung. Dabei werden sie individuell und bedarfsgerecht im Alltag begleitet.

Die Unterstützung umfasst sowohl pädagogische Betreuung als auch die Sicherstellung von Wohnraum und Lebensunterhalt. Der Betreuungsumfang wird flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst. Ziel ist es, die jungen Menschen zu befähigen, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen und eine stabile Perspektive zu entwickeln.

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die Förderung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Dazu gehören ein bewusster Umgang mit den eigenen Gefühlen, das Erkennen von Stärken und Entwicklungsfeldern sowie der konstruktive Umgang mit Konflikten. Die jungen Menschen werden dabei unterstützt, ein positives Selbstbild aufzubauen, Beziehungen aktiv zu gestalten und ihre Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen.

Im Alltagstraining stehen praktische Themen im Vordergrund: eigenständige Haushaltsführung, verantwortungsvoller Umgang mit Geld, Strukturierung des Tagesablaufs sowie der angemessene Umgang mit Behörden und Institutionen. Ebenso wird an schulischen oder beruflichen Perspektiven gearbeitet und – wenn sinnvoll – die Beziehung zur Herkunftsfamilie reflektiert und neu gestaltet. Ziel ist es, die Entwicklung einer stabilen Erwachsenenidentität zu begleiten und nachhaltig zu stärken.

Schulbegleitung

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Schulbegleitung bietet Kindern und Jugendlichen eine verlässliche Unterstützung im schulischen Alltag und ermöglicht ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und am Schulleben. Sie richtet sich an Schüler:innen, die aufgrund besonderer Herausforderungen eine individuelle Begleitung benötigen. Ziel der Schulbegleitung ist es, Selbstständigkeit zu fördern, soziale Integration zu stärken und Lernprozesse positiv zu begleiten. Dabei arbeiten Schulbegleiter:innen eng mit Lehrkräften, Eltern und weiteren Fachkräften zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung im Sinne des Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Förderung: Ressourcen werden erkannt, Potenziale gestärkt und passende Hilfestellungen im Alltag angeboten – mit dem Ziel, langfristig mehr Eigenständigkeit und Sicherheit zu entwickeln.

Integrationsassistenz

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Integrationsassistenz, häufig auch als Schul- oder Teilhabeassistenz bezeichnet, ist eine individuelle Unterstützungsleistung für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung besondere Hilfe im Alltag benötigen. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen und sozialen Leben zu ermöglichen und bestehende Benachteiligungen abzubauen.
Im Unterschied zur allgemeinen Schulsozialarbeit richtet sich die Integrationsassistenz gezielt an einzelne Schüler:innen. Sie unterstützt dort, wo konkrete Hilfen erforderlich sind, beispielsweise bei der Strukturierung von Aufgaben, bei der sozialen Orientierung innerhalb der Klassengemeinschaft, in Übergangssituationen oder im Umgang mit emotionalen Belastungen.
Zu den zentralen Aufgaben der Integrationsassistenz gehört die Begleitung im Unterricht und im gesamten Schulalltag, die Unterstützung bei sozialen Kontakten sowie bei der Integration in die Klassengemeinschaft, ebenso wie die Hilfe bei der Strukturierung, Organisation und Konzentration. Darüber hinaus fördert sie die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen und arbeitet eng mit Lehrkräften, Eltern und weiteren Fachstellen zusammen.
Die Integrationsassistenz versteht sich dabei nicht als Ersatz für pädagogische Fachkräfte, sondern als ergänzende Hilfe. Sie schafft Rahmenbedingungen, die es dem Kind oder Jugendlichen ermöglichen, eigene Fähigkeiten zu entfalten und schrittweise mehr Selbstständigkeit zu entwickeln.

Ambulante Hilfen

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Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine „Hilfe zur Erziehung“ nach § 31 SGB VIII in Verbindung mit § 27 SGB VIII und richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen.
Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es Sorgen um die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gibt. Gemeinsam mit der gesamten Familie wird daran gearbeitet, das familiäre Umfeld so zu stärken, dass es die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen positiv unterstützt.
Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, dass Familien eigenständig Lösungen für ihre Probleme entwickeln und wissen, auf welche Unterstützungsangebote in ihrem Umfeld sie im Bedarfsfall zurückgreifen können.
Die Hilfe wird von den Personensorgeberechtigten beim Jugendamt beantragt und ist zeitlich begrenzt. In der Regel begleiten ein bis zwei Fachkräfte die Familie. Die Häufigkeit der Termine richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt flexibel abgestimmt.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)

Ziel der Hilfe nach § 30 SGB VIII ist es, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen. Dabei werden die Ressourcen und Möglichkeiten des sozialen Umfeldes aktiv einbezogen. Dazu zählen unter anderem das familiäre Umfeld, schulische Bezüge sowie der Freundeskreis.
Im Rahmen der Betreuung können unterschiedliche Themen eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise die Beziehung zwischen Kindern bzw. Jugendlichen und ihren Eltern, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe bei der Identitätsfindung sowie bei der Entwicklung von Handlungskompetenzen. Ebenso können Schwierigkeiten in der Schule, in der Ausbildung oder im Beruf sowie Fragen zur Freizeitgestaltung und zum Kontakt mit Gleichaltrigen thematisiert werden.
Unsere Unterstützung richtet sich in der Regel an Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter bis zur Volljährigkeit. Die Inhalte und Ziele der Hilfe werden im Rahmen des Hilfeplangesprächs gemeinsam festgelegt.

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)

Trennung und Scheidung stellen die ganze Familie vor Veränderungen ihrer bisherigen Lebensweise. Jedes Kind hat Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen oder einer sonstigen engen Bezugsperson. punkt.sozial unterstützt Kinder und Familien bei der Umsetzung dieser Umgangskontakte. In unserem Wesselinger Büro haben wir entsprechende Räumlichkeiten um die Umgänge in einem geschützten Rahmen durchzuführen.

SBW – Sozialpädagogisch betreutes Wohnen

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Erwachsenwerden im eigenen Wohnraum

Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen (SBW) richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die auf dem Weg in ein eigenständiges Leben Begleitung und Unterstützung benötigen. Im Mittelpunkt steht die schrittweise Verselbständigung in einem geschützten Rahmen. Die jungen Menschen leben entweder in einer vom Träger bereitgestellten Wohnung oder in einer gemeinsam angemieteten eigenen Wohnung. Dabei werden sie individuell und bedarfsgerecht im Alltag begleitet.

Die Unterstützung umfasst sowohl pädagogische Betreuung als auch die Sicherstellung von Wohnraum und Lebensunterhalt. Der Betreuungsumfang wird flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst. Ziel ist es, die jungen Menschen zu befähigen, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen und eine stabile Perspektive zu entwickeln.

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die Förderung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Dazu gehören ein bewusster Umgang mit den eigenen Gefühlen, das Erkennen von Stärken und Entwicklungsfeldern sowie der konstruktive Umgang mit Konflikten. Die jungen Menschen werden dabei unterstützt, ein positives Selbstbild aufzubauen, Beziehungen aktiv zu gestalten und ihre Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen.

Im Alltagstraining stehen praktische Themen im Vordergrund: eigenständige Haushaltsführung, verantwortungsvoller Umgang mit Geld, Strukturierung des Tagesablaufs sowie der angemessene Umgang mit Behörden und Institutionen. Ebenso wird an schulischen oder beruflichen Perspektiven gearbeitet und – wenn sinnvoll – die Beziehung zur Herkunftsfamilie reflektiert und neu gestaltet. Ziel ist es, die Entwicklung einer stabilen Erwachsenenidentität zu begleiten und nachhaltig zu stärken.

Schulbegleitung

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Schulbegleitung bietet Kindern und Jugendlichen eine verlässliche Unterstützung im schulischen Alltag und ermöglicht ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und am Schulleben. Sie richtet sich an Schüler:innen, die aufgrund besonderer Herausforderungen eine individuelle Begleitung benötigen. Ziel der Schulbegleitung ist es, Selbstständigkeit zu fördern, soziale Integration zu stärken und Lernprozesse positiv zu begleiten. Dabei arbeiten Schulbegleiter:innen eng mit Lehrkräften, Eltern und weiteren Fachkräften zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung im Sinne des Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Förderung: Ressourcen werden erkannt, Potenziale gestärkt und passende Hilfestellungen im Alltag angeboten – mit dem Ziel, langfristig mehr Eigenständigkeit und Sicherheit zu entwickeln.

Integrationsassistenz

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Integrationsassistenz, häufig auch als Schul- oder Teilhabeassistenz bezeichnet, ist eine individuelle Unterstützungsleistung für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung besondere Hilfe im Alltag benötigen. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen und sozialen Leben zu ermöglichen und bestehende Benachteiligungen abzubauen.
Im Unterschied zur allgemeinen Schulsozialarbeit richtet sich die Integrationsassistenz gezielt an einzelne Schüler:innen. Sie unterstützt dort, wo konkrete Hilfen erforderlich sind, beispielsweise bei der Strukturierung von Aufgaben, bei der sozialen Orientierung innerhalb der Klassengemeinschaft, in Übergangssituationen oder im Umgang mit emotionalen Belastungen.
Zu den zentralen Aufgaben der Integrationsassistenz gehört die Begleitung im Unterricht und im gesamten Schulalltag, die Unterstützung bei sozialen Kontakten sowie bei der Integration in die Klassengemeinschaft, ebenso wie die Hilfe bei der Strukturierung, Organisation und Konzentration. Darüber hinaus fördert sie die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen und arbeitet eng mit Lehrkräften, Eltern und weiteren Fachstellen zusammen.
Die Integrationsassistenz versteht sich dabei nicht als Ersatz für pädagogische Fachkräfte, sondern als ergänzende Hilfe. Sie schafft Rahmenbedingungen, die es dem Kind oder Jugendlichen ermöglichen, eigene Fähigkeiten zu entfalten und schrittweise mehr Selbstständigkeit zu entwickeln.

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